Definitionen. „Vereinbarung“ bezeichnet alle Bedingungen auf der Vorder- und Rückseite dieses Formulars sowie alle mit dem Mietvertrag ausgehändigten Nachträge oder ergänzenden Dokumente. „Sie“ oder „Ihr/Ihre“ bezeichnet die auf Seite 1 als Mieter genannte Person, jede Person, die diese Vereinbarung unterzeichnet, jeden autorisierten Fahrer und jede Person oder Organisation, der auf Anweisung des Mieters Rechnungen gestellt werden. Alle als „Sie“ oder „Ihr/Ihre“ bezeichneten Personen sind gesamtschuldnerisch an diese Vereinbarung gebunden. „Wir“, „uns“ oder „unser/unsere“ bezeichnet das auf Seite 1 genannte Vermietungsunternehmen. „Autorisierter Fahrer“ bezeichnet Sie, jeden von uns autorisierten und in dieser Vereinbarung aufgeführten zusätzlichen Fahrer sowie jeden anderen Fahrer, der nach den Gesetzen des Bundesstaates, in dem das Fahrzeug gemietet wird, dazu berechtigt ist, sofern diese Person einen gültigen Führerschein besitzt und, sofern die Gesetze dieses Bundesstaates nichts anderes vorschreiben, mindestens 23 Jahre alt ist. „Fahrzeug“ bezeichnet das in dieser Vereinbarung genannte Fahrzeug und jedes Ersatzfahrzeug einschließlich aller zugehörigen Reifen, Werkzeuge, Zubehörteile, Schlüssel, Ausrüstung und Dokumentation. „Sachschaden“ bezeichnet jegliche Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs infolge einer Kollision oder eines Überschlags. Dies umfasst nicht Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs infolge von Diebstahl, Vandalismus, Naturkatastrophen, Aufruhr, Unruhen, Hagel, Überschwemmung oder Brand. „Nutzungsausfall“ bezeichnet den Betrag, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der Tage/Wochen/Monate zwischen dem Schadensdatum und dem Datum der Fahrzeugreparatur mit dem entsprechenden periodischen Mietpreis ergibt, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Miete. Diese Vereinbarung ist ein Mietvertrag für das Fahrzeug. Wir übernehmen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen für das Fahrzeug, einschließlich Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Wir können das Fahrzeug auf Ihre Kosten und ohne Vorankündigung zurücknehmen, wenn es aufgegeben oder unter Verstoß gegen das Gesetz oder diese Vereinbarung verwendet wird. Sie verzichten auf alle Regressansprüche gegen uns im Zusammenhang mit Beschwerden oder strafrechtlichen Verfahren, die wir aufgrund Ihres Verstoßes gegen diese Vereinbarung gegen Sie einleiten könnten. Fahrzeugzustand und Rückgabe. Sie müssen das Fahrzeug zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit an unsere Autovermietung oder einen anderen von uns benannten Ort zurückgeben. Das Fahrzeug muss sich im gleichen Zustand befinden wie bei der Abholung, normale Gebrauchsspuren ausgenommen. Jegliche Arbeiten am Fahrzeug oder der Austausch von Teilen oder Zubehör während der Mietzeit bedürfen der vorherigen Genehmigung durch unser Unternehmen. Wir überprüfen und halten alle Flüssigkeitsstände, einschließlich der Bremsflüssigkeit im Hauptbremszylinder. Haftung für Schäden und Verluste; Unfallbericht. Sie haften für alle Schäden am oder den Verlust des Fahrzeugs, den Nutzungsausfall während der Reparatur, die Wertminderung des Fahrzeugs infolge von Schäden oder Reparaturen, den Verlust von Ausrüstung sowie alle uns durch Schäden am oder den Verlust des Fahrzeugs entstehenden Verwaltungskosten, unabhängig davon, ob Sie den Schaden verschuldet haben oder nicht, es sei denn, diese Haftung ist gesetzlich beschränkt. Sie müssen jeden Unfall, Diebstahl oder Vandalismus unverzüglich der Polizei melden, sobald wir davon Kenntnis erlangen. Sie müssen uns unverzüglich über jeden Unfall mit dem Fahrzeug informieren. Haftpflichtversicherung. Sie haften für alle Schäden oder Verluste, die Sie anderen zufügen. Sie verpflichten sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie, uns und das Fahrzeug abdeckt. Falls Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben, bieten wir Ihnen keine zusätzliche an. Sofern das Landesrecht uns zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet oder Sie keine haben, stellen wir Ihnen im Rahmen dieser Versicherungspolice („Police“) unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung. Diese Police deckt Personenschäden und Sachschäden bis zu den in den Kfz-Haftpflichtgesetzen des jeweiligen Bundesstaates festgelegten Höchstgrenzen ab. Sie deckt unversicherte oder unterversicherte Fahrer nur in Bundesstaaten ab, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich in den Vereinigten Staaten. Er erlischt, wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen oder die Mitwirkung an einer von uns oder unserem Versicherer durchgeführten Schadensermittlung verweigern. Wir decken keine Personenschäden unversicherter oder unterversicherter Fahrer ab, unabhängig von der Schuldfrage. Sollten Sie einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis die Nutzung des Fahrzeugs gestatten, erlischt unser Haftpflichtversicherungsschutz, sofern anwendbar. Sie verpflichten sich, uns von allen Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren freizustellen, die aus oder über den Ihnen gegebenenfalls im Rahmen dieser Versicherung gewährten Schutz hinaus entstehen. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen alle gemäß diesem Vertrag fälligen Gebühren und Entgelte im gesetzlich zulässigen Umfang zu zahlen, insbesondere: (1) Nutzungsgebühren für die Dauer Ihres Fahrzeugbesitzes; (2) Gebühren für optionale Dienstleistungen, sofern Sie diese erwerben; und (3) anfallende Umsatz-, Nutzungs- und sonstige Steuern. (4) Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, einschließlich der Reparaturkosten seines Marktwerts gemäß den in der Kfz-Versicherungsbranche am Tag des Schadens anerkannten Bewertungsmethoden, falls das Fahrzeug nicht reparierbar ist, zuzüglich Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs infolge von Schaden oder Reparatur sowie unserer Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Schadensfalls; (5) alle Bußgelder, Strafen, Pfändungen, Gerichtskosten, Abschleppkosten und sonstige fahrzeugbezogene Kosten, die uns oder im Zusammenhang mit dem Fahrzeug während Ihrer Mietzeit entstehen, es sei denn, diese Kosten sind auf unser Verschulden zurückzuführen. (f) alle Kosten, die uns durch das Auffinden und die Rückholung des Fahrzeugs entstehen, wenn Sie es nicht zurückgeben oder wir es gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zurückholen; (g) alle Kosten, einschließlich Anwaltskosten vor und nach einem Urteil, die uns durch die Beitreibung der Zahlung von Ihnen oder die Durchsetzung unserer Rechte aus diesem Vertrag entstehen; (h) eine Verzugsgebühr von 2 % oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, auf alle unbezahlten Beträge; (a) Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem im Bundesstaat, in dem das Fahrzeug gemietet wurde, gesetzlich zulässigen Höchstsatz auf alle bei Rückgabe des Fahrzeugs fälligen, aber unbezahlten Beträge; (c) 500 marokkanische Dirham (MAD 500,00) zuzüglich 5,00 MAD pro gefahrenem Kilometer zwischen dem Mietort und dem Rückgabeort des Fahrzeugs, zuzüglich aller zusätzlichen Kosten, die uns durch die Rückholung des Fahrzeugs entstehen; und (k) 250 marokkanische Dirham (MAD 250,00) oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, falls Sie per Scheck ohne ausreichende Deckung zahlen. Hinweis: Wir können Ihre Kaution zur Begleichung etwaiger uns aus diesem Vertrag geschuldeter Beträge verwenden. Vertragsbruch. Im Falle eines Vertragsbruchs haften Sie für alle Schäden am Fahrzeug oder dessen Verlust, die durch diesen Vertragsbruch entstehen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Änderungen. Änderungen oder der Verzicht auf Bestimmungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und unserer Unterschrift. Wenn Sie die Mietdauer verlängern möchten, müssen Sie das Fahrzeug zur Inspektion und zur schriftlichen Änderung des Ablaufdatums oder der Ablaufzeit an unsere Mietstation zurückbringen. Sonstiges. Unser Versäumnis, einen Verstoß gegen diesen Vertrag geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung anderer Verstöße oder auf Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag dar. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, stellen Sie uns von der Haftung für besondere, Folge- oder Strafschäden im Zusammenhang mit der Anmietung oder Reservierung eines Fahrzeugs frei. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar. Alle vorherigen Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns sind Bestandteil dieser Vereinbarung. – Verstöße gegen den Mietvertrag. Sie verpflichten sich, dieses Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen. Bei folgenden Verstößen erlischt jeglicher Versicherungsschutz: (a) Führen des Fahrzeugs ohne Führerschein; (b) Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung während der Bedienung des Fahrzeugs; (c) Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können; (d) rücksichtslose Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fahren abseits befestigter Straßen, Transport von Gefahrgut oder Sprengstoffen, Transport von gefährlichen Abfällen jeglicher Art, Transport von Ladung über der zulässigen Höchstlast, unzureichende Bodenfreiheit, Höhe oder Breite des Fahrzeugs oder unsachgemäße Beladung; (e) Beförderung von mehr Personen als anschnallpflichtig sind oder Beförderung von Personen außerhalb des Fahrgastraums; (f) Nutzung des Fahrzeugs für illegale, ungesetzliche oder Hausfriedensbruch begangene Handlungen. (g) Die Nutzung des Fahrzeugs zum Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt oder sonstige Vergütung; (h) die Teilnahme an organisierten Geschwindigkeitswettbewerben oder ähnlichen Aktivitäten; (f) das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Anhänger oder Gegenstände; (c) das Führen des Fahrzeugs durch eine Person, die das Fahrzeug durch falsche oder irreführende Angaben erlangt hat; (k) die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten und Kanadas; (l) das Zurücklassen des Fahrzeugs ohne abgezogene Schlüssel oder ohne vollständig verschlossene Türen, Fenster und Kofferraum. Das Fahrzeug gilt als gestohlen.