DEFINITIONEN. „Vereinbarung“ bezeichnet alle Bedingungen auf beiden Seiten dieses Formulars, alle Nachträge und alle zusätzlichen Unterlagen, die wir zum Zeitpunkt der Anmietung bereitstellen. „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet die auf Seite 1 als Mieter angegebene Person, jede Person, die diese Vereinbarung unterzeichnet, jeden autorisierten Fahrer und jede Person oder Organisation, der wir im Auftrag des Mieters Gebühren in Rechnung stellen. Alle als „Sie“ oder „Ihr“ bezeichneten Personen sind gesamtschuldnerisch an diese Vereinbarung gebunden. „Wir“, „unser“ oder „uns“ bezeichnet den auf Seite 1 genannten Vermieter. „Autorisierter Fahrer“ bezeichnet Sie, jeden von uns genehmigten und in dieser Vereinbarung aufgeführten zusätzlichen Fahrer sowie jeden anderen nach dem Recht des Bundesstaates, in dem das Fahrzeug angemietet wird, autorisierten Fahrer, sofern diese Person einen gültigen Führerschein besitzt und, sofern das Recht dieses Bundesstaates nichts anderes vorschreibt, mindestens 18 Jahre alt ist. „Fahrzeug“ bezeichnet das in dieser Vereinbarung bezeichnete Fahrzeug und alle Ersatzfahrzeuge sowie sämtliche Reifen, Werkzeuge, Zubehör, Schlüssel, Ausrüstung, Schlüssel und Fahrzeugpapiere. „Sachschaden“ bezeichnet sämtliche Schäden am oder Verlust des Fahrzeugs, die durch eine Kollision oder einen Umsturz verursacht wurden; Schäden am oder Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl, Vandalismus, Naturkatastrophen, Aufruhr oder innere Unruhen, Hagel, Überschwemmung oder Feuer sind nicht eingeschlossen. „Nutzungsausfall“ bezeichnet den Betrag, der sich aus der Anzahl der Tage/Wochen/Monate ab dem Datum des Schadens am Fahrzeug bis zu seiner Reparatur multipliziert mit dem entsprechenden periodischen Mietpreis berechnet, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. MIETE. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag über die Anmietung des Fahrzeugs. WIR GEBEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER OFFENSICHTLICHEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DAS FAHRZEUG, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DASS DAS FAHRZEUG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET IST. Wir können das Fahrzeug auf Ihre Kosten und ohne Vorankündigung wieder in Besitz nehmen, wenn das Fahrzeug verlassen oder unter Verletzung des Gesetzes oder dieser Vereinbarung verwendet wird. Sie verzichten auf sämtliche Rechtsmittel gegen uns im Falle von Strafanzeigen oder Strafverfolgungen, die wir aufgrund Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung gegen Sie einleiten. ZUSTAND UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS. Sie müssen das Fahrzeug an dem in dieser Vereinbarung angegebenen Datum und Zeitpunkt und in demselben Zustand, in dem Sie es übernommen haben (mit Ausnahme normaler Abnutzung), an unserer Vermietstation oder einem anderen von uns angegebenen Ort zurückgeben. Wartungsarbeiten am Fahrzeug oder der Austausch von Teilen oder Zubehör während der Mietdauer bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Sie werden sämtliche Flüssigkeitsstände prüfen und instand halten, einschließlich des Bremsflüssigkeitsstands im Hauptbremszylinder. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE; MELDEPFLICHTIGKEIT BEI DER POLIZEI. Sie haften für alle Schäden oder Verluste des Fahrzeugs, Nutzungsausfall des Fahrzeugs während der Reparatur, Wertminderung des Fahrzeugs durch Schäden oder Reparaturen, fehlende Ausrüstung und alle Verwaltungskosten, die uns durch Schäden oder Verluste des Fahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob Ihr Verschulden vorliegt oder nicht, sofern diese Haftung nicht gesetzlich anderweitig beschränkt ist. Sie sind verpflichtet, alle Unfälle, Diebstahl- und Vandalismusfälle unverzüglich nach Entdeckung der Polizei zu melden. Sie sind verpflichtet, alle Unfälle mit dem Fahrzeug unverzüglich uns zu melden. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Sie haften für alle Schäden oder Verluste, die Sie anderen zufügen. Sie verpflichten sich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sie, uns und das Fahrzeug abdeckt. Sollten Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, bieten wir keine Haftpflichtversicherung an. Sofern wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder Sie keine Haftpflichtversicherung haben, bieten wir Ihnen eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung zu Ihrer bestehenden Versicherung im Rahmen einer Versicherungspolice (die „Police“) an. Die Police bietet Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit Deckungssummen, die die in den Gesetzen zur finanziellen Haftung im Straßenverkehr des Staates, in dem der Schaden oder Verlust entsteht, vorgeschriebenen Mindestgrenzen nicht überschreiten. Die Police bietet Versicherungsschutz für nicht versicherte/unterversicherte Fahrer nur in Staaten, in denen ein solcher Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Versicherungsschutz gilt nur in den Vereinigten Staaten. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen oder bei einer von uns oder unserem Versicherer durchgeführten Schadensermittlung nicht kooperieren. Sie und wir lehnen PIP-, Verschuldensunabhängige sowie nicht oder nicht ausreichend versicherte Kraftfahrerversicherungen ab. Wenn Sie das Fahrzeug einem nicht autorisierten Fahrer überlassen, erlischt unser Haftpflichtversicherungsschutz, sofern vorhanden. Sie werden uns von jeglicher Haftung, Kosten und Anwaltshonoraren freistellen und schadlos halten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen und den Ihnen gegebenenfalls gemäß der Police gewährten Schutz übersteigen oder davon ausgeschlossen sind. GEBÜHREN. Sie werden uns auf Anfrage alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen und gesetzlich zulässigen Gebühren zahlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (1) Zeit und Nutzung für den Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug behalten; (b) Gebühren für optionale Dienste, sofern Sie sich für den Kauf dieser Dienste entscheiden; (c) anwendbare Verkaufs-, Nutzungs- und sonstige Steuern; (d) Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, die in den Reparaturkosten des Verkaufswerts des Fahrzeugs enthalten sind, basierend auf den von der Autoversicherungsbranche am Tag des Verlusts anerkannten Bewertungsmethoden, falls das Fahrzeug nicht repariert werden kann, zuzüglich Nutzungsausfall, Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund von Beschädigung oder Reparatur und unsere Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Anspruchs; (e) alle Bußgelder, Strafen, Einziehungen, Gerichtskosten, Abschleppgebühren und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, die uns oder dem Fahrzeug während Ihrer Anmietung auferlegt werden, es sei denn, diese Kosten sind von uns verschuldet; (f) alle Kosten, die uns bei der Ortung und Wiederbeschaffung des Fahrzeugs entstehen, wenn Sie es nicht zurückgeben oder wir uns gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung für die Wiederinbesitznahme des Fahrzeugs entscheiden; (g) alle Kosten, einschließlich Anwaltskosten vor und nach dem Urteil, die uns bei der Eintreibung von Zahlungen von Ihnen oder der anderweitigen Durchsetzung unserer Rechte gemäß dieser Vereinbarung entstehen; (h) eine Gebühr von 2 % verspäteter Zahlung oder den höchsten gesetzlich zulässigen Betrag, falls dieser niedriger ist, auf alle überfälligen Beträge; (i) Eineinhalb Prozent Zinsen pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstbetrag für bei Rückgabe des Fahrzeugs fällige, aber nicht bezahlte Beträge; (j) 500 MAD (500,00 MAD) zuzüglich 5,00 MAD pro Meile zwischen der Mietstation und dem Ort, an dem das Fahrzeug zurückgegeben oder abgestellt wird, zuzüglich aller zusätzlichen Bergungskosten, die uns entstehen, und (k) 250 MAD (25,00 MAD) oder der gesetzlich zulässige Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag höher ist, wenn Sie uns mit einem Scheck bezahlen, dessen Deckung unzureichend ist. KAUTION. Wir können Ihre Kaution verwenden, um sämtliche Beträge zu bezahlen, die uns gemäß dieser Vereinbarung geschuldet sind. VERTRAGSBRUCH. Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen, haften Sie für sämtliche Schäden oder Verluste des Fahrzeugs, die durch Ihren Verstoß verursacht werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. ÄNDERUNGEN. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung kann aufgehoben oder geändert werden, außer durch ein von uns unterzeichnetes Schriftstück. Wenn Sie die Mietdauer verlängern möchten, müssen Sie das Fahrzeug zur Inspektion in unsere Vermietungsstation zurückbringen und wir können das Fälligkeitsdatum bzw. die Fälligkeitszeit schriftlich ändern. SONSTIGES. Ein Verzicht unsererseits auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung weiterer Verstöße oder einen Verzicht auf die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung dar. Sofern nicht gesetzlich verboten, stellen Sie uns von jeglicher Haftung für Folgeschäden, besondere Schäden oder Strafschadenersatz im Zusammenhang mit dieser Anmietung oder der Reservierung eines Fahrzeugs frei. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die verbleibenden Bestimmungen gültig und durchsetzbar. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar. Alle vorherigen Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns werden in diese Vereinbarung aufgenommen. VERSTÖSSE GEGEN DEN MIETVERTRAG. Sie verpflichten sich, dieses Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen. Bei einer der folgenden Handlungen erlischt jeglicher Ihnen gewährte Versicherungsschutz: (a) Bedienung des Fahrzeugs durch einen nicht autorisierten Fahrer; (b) Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung während der Bedienung des Fahrzeugs; (c) Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Alkohol oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen; (d) Rücksichtsloses Fahren des Fahrzeugs, darunter unter anderem das Fahren abseits regelmäßig gewarteter Straßen, der Transport gefährlicher oder explosiver Stoffe, der Transport gefährlicher Abfälle jeglicher Art, der Transport von Gewicht, das die maximale Nutzlast des Fahrzeugs übersteigt, bei unzureichender Bodenfreiheit, Höhe oder Breite sowie unsachgemäße Beladung; (e) Transport von mehr Passagieren als Sicherheitsgurte vorhanden sind oder Transport von Passagieren außerhalb des Passagierraums; (f) Nutzung des Fahrzeugs zur Teilnahme oder Mithilfe bei Aktivitäten, die gegen Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen; (g) Nutzung des Fahrzeugs zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen; (h) Nutzung des Fahrzeugs zur Teilnahme an einem organisierten oder sonstigen Geschwindigkeitswettbewerb; (f) Nutzung des Fahrzeugs zum Abschleppen oder Anschieben anderer Fahrzeuge, Anhänger oder sonstiger Gegenstände; (j) Betrieb des Fahrzeugs durch eine Person, die falsche oder irreführende Angaben gemacht hat, um das Fahrzeug zu erhalten; (k) Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten und Kanadas; (l) Wenn Sie das Fahrzeug verlassen und die Schlüssel nicht abziehen oder alle Türen, Fenster und den Kofferraum nicht schließen und verriegeln, gilt das Fahrzeug als gestohlen.